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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhaltsübersicht:

  • Artikel  1 – Begriffsbestimmungen
    Artikel  2 – Allgemeines
  • Artikel  3 – Angebote/Offerten/Preise
  • Artikel  4 – Ausführung des Vertrages
  • Artikel  5 – Lieferung
  • Artikel  6 – Mängel, Prüfung, Reklamationen
  • Artikel  7 – Bezahlung
  • Artikel  8 – Inkassokosten
  • Artikel  9 – Eigentumsvorbehalt
  • Artikel 10 – Haftung
  • Artikel 11 – Schutz personenbezogener Daten
  • Artikel 12 – Nutzungsbedingungen für digitale Produktinformationen
  • Artikel 13 – Geistiges Eigentum und Urheberrechte
  • Artikel 14 – Streitigkeiten
  • Artikel 15 – Anwendbares Recht
  • Artikel 16 – Allgemeine Bedingungen für die Hinterlegung

Artikel 1 Begriffsbestimmungen 

Sanvert B.V. (Sitz: J.P. Broekhovenstraat 16, 8081 HC Elburg, Niederlande) oder eine damit verbundene Gesellschaft, der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Verkäufer, der Auftragnehmer;

Vertragspartner: der Vertragspartner von Sanvert, der Käufer, der Kunde, der Auftraggeber;

Produkt(e): die von Sanvert angebotenen oder verkauften und/oder gelieferten Naturheilmittel, Drogerieartikel, Medikamente zur Selbstbehandlung, Arzneimittel und alle damit zusammenhängenden Produkte im weitesten Sinne;

Vertrag: der Vertrag zwischen Sanvert und dem Vertragspartner.

Artikel 2 Allgemeines

2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Verkauf, jede Lieferung, jeden Auftrag, jedes Angebot, jeden Vertrag und jedes andere Rechtsverhältnis zwischen Sanvert und dem Vertragspartner, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.

2.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit Sanvert, zu deren Erfüllung sich Sanvert der Dienste Dritter bedient.

2.3 Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.4 Wenn Sanvert mit dem Vertragspartner mehr als einen Vertrag abschließt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen immer für alle nachfolgenden Verträge, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden oder nicht.

2.5 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig.

Artikel 3 Angebote/Offerten/Preise 

3.1  Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und verfallen innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, im Angebot ist eine andere Annahmefrist angegeben. Angebote gelten nicht für spätere Bestellungen oder Verträge, es sei denn, Sanvert hat dies ausdrücklich schriftlich mit dem Vertragspartner vereinbart.

3.2 Verträge, an denen Sanvert beteiligt ist, gelten erst als abgeschlossen:

  1. nach Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags durch beide Parteien, oder:
  2. nach schriftlicher Bestätigung eines vom Vertragspartner erteilten Auftrags durch Sanvert;
  3. in Ermangelung dessen, durch die tatsächliche Lieferung der verkauften Produkte.

3.3 Bei mündlichen Verträgen wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt, außer bei Reklamationen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Produkte oder innerhalb von 3 Tagen nach dem Rechnungsdatum, wenn die Rechnung beim Vertragspartner früher als die gelieferten Produkte eingegangen ist. Bei schriftlichen Verträgen oder Auftragsbestätigungen müssen Reklamationen ebenfalls innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum des betreffenden Vertrags oder der betreffenden Auftragsbestätigung erfolgen, andernfalls ist der Vertragspartner daran gebunden.

3.4 Die Preise von Sanvertl verstehen sich für die Lieferung ab Lager, in Euro, ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben und ohne u.a. Export-, Versand-, Fracht-, Verwaltungs- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.5 Da Rohstoffe und andere Kosten Preisschwankungen unterliegen, ist Sanvert berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Abnahme und der Lieferung der Produkte Preisänderungen z.B. bei Rohstoffen oder Verpackungsmaterial eingetreten sind. Preisänderungen sind daher ausdrücklich vorbehalten.

3.6 Sanvert ist berechtigt, für Bestellungen unterhalb eines von Sanvert festgelegten Umfangs einen Aufschlag für Verwaltungs- und/oder Transportkosten zu berechnen. Der Mindestbestellwert beträgt grundsätzlich 2.500 € ohne MwSt. und sollte in den von Sanvert verwendeten Handelseinheiten (Kartons) in Verbindung mit einer möglichst effizienten Logistik bestellt werden.

Artikel 4 Ausführung des Vertrags 

4.1 Sanvert wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.

4.2 Der Vertragspartner garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der an Sanvert übermittelten Daten. Sanvert haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die dadurch entstehen, dass Sanvert sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Vertragspartners verlassen hat.

4.3 Wenn sich die Lieferung aufgrund von Faktoren, die der Vertragspartner zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich wird, sind der Schaden und die Kosten, die Sanvert dadurch entstehen, vom Vertragspartner zu erstatten.

4.4 Der Vertragspartner stellt Sanvert von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erleiden, der dem Vertragspartner zuzuschreiben ist.

4.5 Im Falle von höherer Gewalt bei der Lieferung besteht keine Verpflichtung zum Schadensersatz durch Sanvert.

4.6 Der Vertragspartner kann einen geschlossenen Vertrag und/oder einen erteilten Auftrag nicht annulieren. Wenn der Vertragspartner dennoch ganz oder teilweise annuliert, ist er verpflichtet, Sanvert alle Kosten, die vernünftigerweise für die Ausführung dieses Vertrags und/oder Auftrags, die Arbeit von Sanvert und den entgangenen Gewinn von Sanvert entstanden sind, zuzüglich Mehrwertsteuer zu erstatten.

Artikel 5 Lieferung

5.1 Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und nicht als verbindliche Fristen zu betrachten. Bei Überschreitung einer Frist muss der Vertragspartner Sanvert schriftlich in Verzug setzen und Sanvert eine angemessene Frist setzen. Eine Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet Sanvert daher nicht zum Schadensersatz und gibt dem Vertragspartner nicht das Recht, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zu erfüllen oder auszusetzen.

5.2 Sanvert bestimmt, wie und von wem die Produkte verpackt und transportiert werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Verlangt der Vertragspartner eine andere Transportart, so gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Vertragspartners.

5.3 Wenn Sanvert für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Vertragspartner benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Vertragspartner Sanvert diese zur Verfügung gestellt hat.

5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Sachen in dem Moment abzunehmen, in dem Sanvert sie ihm liefert oder liefern lässt oder in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

5.5 Verweigert der Vertragspartner die Annahme, ist Sanvert berechtigt, die Sachen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners zu lagern. Nimmt der Vertragspartner die Lieferung nicht innerhalb von zwei Tagen ab, ist Sanvert berechtigt, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder den Vertrag aufzulösen, und zwar unbeschadet der sonstigen Rechte von Sanvert, einschließlich des Rechts von Sanvert auf Erstattung des gesamten Schadens durch den Vertragspartner.

5.6 Sanvert ist nicht verpflichtet, einem Ersuchen des Vertragspartners um Neulieferung oder Nachlieferung nachzukommen. Wenn Sanvert dennoch so verfährt, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Vertragspartners.

5.7 Sanvert ist berechtigt, die Produkte in Teilen zu liefern. Sanvert ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.

5.8 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der gelieferten Produkte geht in dem Moment auf den Vertragspartner über, in dem die Produkte rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Vertragspartner geliefert werden und dadurch in die Verfügungsgewalt des Vertragspartners oder eines vom Vertragspartner zu benennenden Dritten – einschließlich des Spediteurs, falls dieser vom Vertragspartner benannt wurde – gelangen.

5.9 Wenn Sanvert den Transport oder die Lagerung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, veranlasst, geschieht dies ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 6 Mängel, Prüfung, Reklamationen 

6.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung auf Mängel, Transportschäden und Abweichungen zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Der Vertragspartner hat zu prüfen, ob die gelieferten Waren in Qualität und Quantität dem Vereinbarten entsprechen. Sichtbare Mängel, Transportschäden und Abweichungen müssen bei der Lieferung auf dem Frachtbrief/Packzettel vermerkt und innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung per E-Mail an sales@avogel.nlgemeldet werden, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß zugestellt.

6.2 Alle (sonstigen) Mängel, Fehlmengen oder Überschüsse, die nach der Lieferung festgestellt werden, müssen Sanvert innerhalb von 5 Werktagen nach der Feststellung des Mangels nach der Lieferung schriftlich per E-Mail an sales@avogel.nl gemeldet werden.

6.3 Reklamationen bezüglich der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich per E-Mail an sales@avogel.nl zu richten.

6.4 Nach Ablauf der Reklamationsfrist wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner die Lieferung und/oder die Rechnung genehmigt hat. Jegliches Recht auf Reklamation, Austausch, Behebung usw. erlischt dann.

6.5 Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus. Bei rechtzeitiger Reklamation bleibt der Vertragspartner verpflichtet, die gekauften Sachen zu bezahlen. Wenn der Vertragspartner mangelhafte Sachen zurücksenden möchte, darf dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sanvert geschehen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.

6.6 Die folgenden Situationen können in keinem Fall zu einer Reklamation oder Haftung von Sanvert führen:

  • Abweichungen in Farbe, Gewicht, Größe und Qualität von weniger als 10 % oder handelsübliche Abweichungen;
  • Satz- oder Druckfehler und Schreibfehler, die in Katalog/Angebot/Preisliste erwähnt werden;
  • Mängel aufgrund der Nichtbeachtung von Anweisungen oder Vorschriften, die von oder im Namen von Sanvert erteilt wurden, oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Vertragspartners, die gegen die in Bezug auf die gelieferten Produkte zu beachtende Sorgfalt verstoßen;
  • Mängel, die auf eine andere als die normale vorgesehene Verwendung der Produkte zurückzuführen sind;
  • Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwendung einer anderen Verpackung oder (andere) Verwendung der Produkte in einem nicht originalen Zustand zurückzuführen sind;
  • Vermischung der Produkte oder deren Verwendung entgegen einer gesetzlichen Vorschrift, Verschreibung oder Gebrauchsanweisung von Sanvert.

6.7 Wenn eine Beanstandung der gelieferten Produkte von Sanvert für berechtigt befunden wird, ersetzt Sanvert nach eigenem Ermessen die gelieferten mangelhaften Produkte oder erstattet dem Vertragspartner den Rechnungswert (ohne MwSt.) der gelieferten mangelhaften Produkte, wobei die Bestimmungen von Artikel 10 („Haftung“) der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten sind. Diese Verpflichtung gilt für Sanvert für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung der Produkte oder höchstens bis zu dem auf den Produkten angegebenen Verfallsdatum, wenn dieses Verfallsdatum kürzer ist.

Artikel 7 Bezahlung 

7.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen von Sanvert innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Aufschub oder Verrechnung zu begleichen.

7.2 Die Standardzahlungsmethode ist das Lastschriftverfahren, sofern nicht anders vereinbart.

7.3 Sanvert hat jederzeit das Recht, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen und/oder auf andere Weise eine Sicherheit für die Zahlung zu erhalten.

7.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet der Vertragspartner ohne weitere Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung.

7.5 Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort und in voller Höhe fällig, wenn eine vereinbarte Rate am Fälligkeitstag nicht bezahlt wird, sowie wenn der Vertragspartner in Insolvenz gerät, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, der gesetzliche Schuldenbereinigungsplan (WSNP) auf ihn anwendbar erklärt wird und/oder wenn eine Pfändung der Sachen und/oder Forderungen des Vertragspartners erfolgt. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, ist der Vertragspartner verpflichtet, Sanvert unverzüglich zu informieren.

7.6 Die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen dienen immer zuerst der Begleichung der geschuldeten Kosten, dann der Begleichung der angefallenen Zinsen und anschließend der Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Vertragspartner angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 8 Inkassokosten 

8.1 Wenn der Vertragspartner mit der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen alle angemessenen Kosten für einen außergerichtlichen Vergleich zu Lasten des Vertragspartners. Die Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des geschuldeten Rechnungsbetrags (Hauptsumme), mindestens jedoch 350,00 €.

8.2 Alle eventuell entstandenen angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Vertragspartners.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt 

9.1 Alle von Sanvert gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Sanvert, bis der Vertragspartner alle Verpflichtungen aus allen mit Sanvert geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

9.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder zu belasten, sie an Abnehmer außerhalb der Niederlande weiterzuverkaufen oder auf andere Weise mit ihnen zu handeln, es sei denn im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit oder sofern die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

9.3 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Sanvert so schnell wie möglich darüber zu informieren.

9.4 Der Vertragspartner muss die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zu ihrem Verkaufswert versichern. Die vom Versicherer gezahlte Entschädigungssumme tritt an die Stelle der vorgenannten Produkte und steht Sanvert zu.

9.5 Für den Fall, dass Sanvert seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Vertragspartner Sanvert oder von Sanvert beauftragten Dritten hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Sanvert befindet, und die Produkte zurückzunehmen.

Artikel 10 Haftung

10.1 Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 6.7 hat der Vertragspartner keine Ansprüche gegen Sanvert wegen Mängeln an oder bezüglich den von Sanvert gelieferten Produkten. Sanvert haftet daher nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, einschließlich Personen- und Sachschäden, immaterielle Schäden, Folgeschäden (Einkommensverluste, Stagnationsschäden usw.) und alle Schäden, die aus welchem Grund auch immer entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Sanvert vor.
In dieser und den anderen Bestimmungen dieses Artikels 10 schließt Sanvert seine Mitarbeitenden sowie die von ihm bei der Ausführung des Auftrags eingeschalteten Dritten ein.

10.2 Schäden an den Produkten, die durch Beschädigung oder Zerstörung der Verpackung nach der Lieferung entstehen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

10.3 Sanvert haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • nicht oder nicht richtig und/oder nicht vollständig befolgte Instruktionen und/oder Gebrauchsanweisungen, die von Sanvert erteilt wurden oder ausdrücklich auf der Verpackung der Produkte angegeben sind;
  • Umpacken oder Neuverpacken der Produkte;
  • Verwendung oder Weiterverkauf der Produkte in einem anderen als dem ursprünglichen Zustand;
  • Abweichungen, Schäden, Fehler und Mängel, die bei den vom Vertragspartner genehmigten Produkten unbemerkt geblieben sind;
  • Schäden infolge einer Verwendung, die nicht mit den Gebrauchsanweisungen oder Produktinformationen übereinstimmt;
  • Schäden infolge der Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen für den Handel mit und die Verwendung von Arzneimitteln durch den Vertragspartner, insbesondere aufgrund von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz.

10.4 In allen Fällen, in denen Sanvert zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, übersteigt dieser niemals den Rechnungswert (ohne MwSt.) der gelieferten Produkte, mit denen oder aufgrund derer ein Schaden verursacht wurde, mit einem Höchstbetrag von 25.000,00 EUR, sofern die oben genannte(n) Versicherung(en) in dem betreffenden Fall keine Deckung bieten. Ist der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung oder z.B. durch die Produkthaftpflichtversicherung von Sanvert gedeckt, so übersteigt der Schadensersatz nicht den Betrag, den der Versicherer in dem betreffenden Fall tatsächlich zahlt.
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6 ist der Vertragspartner, wenn er der Meinung ist oder bleibt, dass A. Vogel den Vertrag nicht rechtzeitig, vollständig oder ordnungsgemäß erfüllt hat, verpflichtet – sofern er dies nicht bereits aufgrund der Bestimmungen in Artikel 6 getan hat -, A. Vogel unverzüglich schriftlich von dieser Tatsache in Kenntnis zu setzen und die darauf beruhenden Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem Datum der vorgenannten Mitteilung oder innerhalb eines Jahres, nachdem die Mitteilung hätte erfolgen müssen, gerichtlich geltend zu machen. Andernfalls erlöschen alle seine diesbezüglichen Rechte und Ansprüche mit Ablauf der vorgenannten Frist.

10.5 Die in diesem Artikel 10 und an anderer Stelle in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Sanvert verursacht wurden.

Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten

11.1 Soweit Sanvert im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) verarbeitet („personenbezogene Daten“), bestimmt Sanvert den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung und agiert somit als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

11.2 Sanvert kann personenbezogene Daten verarbeiten, die den Vertragspartner betreffen und/oder von ihm zur Verfügung gestellt werden, unter anderem (i) im Rahmen des Vertrags, (ii) im Rahmen der Erfüllung der Sanvert obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen, (iii) im Zusammenhang mit der Unterstützung der von Sanvert für den Vertragspartner erbrachten Dienstleistungen, (iv) im Zusammenhang mit der Möglichkeit, den Vertragspartner und/oder beim/für den Vertragspartner beschäftigte Personen mit Informationen und Dienstleistungen von Sanvert und Dritten zu versorgen.

11.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sanvert im Rahmen der oben in Artikel 11 Absatz 2 genannten Tätigkeiten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten („Datenschutzgesetzgebung“), wozu unter anderem die DSGVO und das Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung gehören.

11.4 Der Vertragspartner hat eine unabhängige Pflicht, sich an die Datenschutzgesetze zu halten. Der Vertragspartner garantiert die Rechtmäßigkeit der Bereitstellung der personenbezogenen Daten an Sanvert und erfüllt dabei alle gesetzlichen Verpflichtungen, die dem Vertragspartner gemäß der Datenschutzgesetzgebung obliegen, einschließlich der Verpflichtung, die betroffenen Personen über die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten an Sanvert und deren Verarbeitung durch Sanvert im Rahmen des Vertrags zu informieren.

11.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Verlangen von Sanvert ohne unangemessene Verzögerung an der Einhaltung der Datenschutzgesetze mitzuwirken und Informationen zu erteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen und Mitwirkung bei der Ausübung der Rechte der Betroffenen und bei möglichen Verstößen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.

11.6 Der Vertragspartner stellt Sanvert von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze durch den Vertragspartner ergeben oder damit zusammenhängen. Die Freistellung umfasst alle Schäden und (Prozess-)Kosten, die Sanvert im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch erleidet oder entstehen.

Artikel 12 Nutzungsbedingungen für digitale Produktinformationen von Sanvert

12.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sanvert B.V. und dem Vertragspartner in Bezug auf die Bereitstellung von Inhalten und gelten zusätzlich zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.2 Die in diesen digitalen Inhalten enthaltenen Informationen und Daten werden ausschließlich zum Zweck der Information über die von Sanvert hergestellten Produkte zur Verfügung gestellt. Die Informationen sind nicht dazu bestimmt, die Beratung durch einen Arzt, Apotheker oder eine andere medizinische oder paramedizinische Fachkraft zu ersetzen. Diese Informationen sind auch nicht dazu gedacht, eine Krankheit oder ein körperliches Problem zu diagnostizieren oder ein auf der Website vorgestelltes Produkt zu verschreiben oder zu verwenden.

12.3 Obwohl Sanvert mit größtmöglicher Sorgfalt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Informationen achtet, kann keine Garantie oder Zusicherung gegeben werden, dass diese Daten und Informationen frei von Fehlern oder Auslassungen sind. Etwaige Nachlässigkeiten, Rechtschreib- oder ähnliche Fehler oder andere von Sanvert veröffentlichte Daten jeglicher Art können Sanvert nicht angelastet werden und begründen keine Verpflichtung für Sanvert.

12.4 Einige Informationen in den digitalen Inhalten von Sanvert können aufgrund von Produktänderungen, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung vorgenommen wurden, ungenau sein. Es wird empfohlen, die digitalen Inhalte mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren, indem die von Sanvert bereitgestellten digitalen Inhalte verwendet werden. Sanvert behält sich das Recht vor, die empfohlenen Verbraucherpreise und Spezifikationen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

12.5 Jegliche Haftung für unmittelbare oder mittelbare Nachteile oder Schäden, die sich aus der Nutzung von oder dem Vertrauen auf Daten und Informationen aus diesen digitalen Inhalten ergeben, einschließlich Nachteilen oder Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Daten oder Informationen verursacht werden, ist im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen, den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Gesetz und die Rechtsprechung zulassen.

12.6 Sanvert haftet nicht für Informationen auf der/den Website(s) und/oder in der Umgebung des Vertragspartners oder bei Dritten. Der Vertragspartner ist selbst für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen verantwortlich, die der Vertragspartner in seiner (Online-)Umgebung veröffentlicht und/oder verwendet. Der Vertragspartner darf nicht den Eindruck erwecken, dass die auf oder in seiner (Online-)Umgebung gezeigten Daten von Sanvert geprüft und für richtig befunden wurden.

12.7 Wenn der Vertragspartner die Informationen oder Daten nutzt, erklärt der Vertragspartner, dass er dafür sorgen wird, dass der Vertragspartner die Informationen oder Daten weder direkt noch indirekt missbraucht, wozu auch eine andere als die von Sanvert vernünftigerweise vorgesehene Nutzung gehört, oder dass er entgegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder Richtlinien handelt.

12.8 Wenn der Vertragspartner die Informationen oder Daten verwendet, erklärt der Vertragspartner ausdrücklich, die Richtlinien des niederländischen Kontrollausschusses für die Anpreisung von Gesundheitsprodukten (KAG) bzw. des niederländischen Kontrollausschusses für die öffentliche Anpreisung von Arzneimitteln (KOAG) zu befolgen und erklärt, dass der Vertragspartner die Daten oder Informationen zu den Gesundheitsprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln – pflanzlichen Zubereitungen – von Sanvert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktabbildungen, in keiner Weise in Kombination mit medizinischen Begriffen oder medizinischen Indikationen verwenden wird. Bei Arzneimitteln / medizinischen Hilfsmitteln werden nur medizinische Indikationen verwendet, für die das Produkt zugelassen ist.

12.9 Durch die Nutzung stellt der Vertragspartner Sanvert von allen Ansprüchen, Klagen und Forderungen Dritter sowie Bußgeldern von Aufsichtsbehörden frei, die sich direkt aus einem dem Vertragspartner zuzurechnenden Mangel und/oder einem Verstoß gegen die Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen und/oder einem Verstoß gegen geltendes Recht (einschließlich europäischer Richtlinien) ergeben.

12.10 Sanvert behält sich das geistige Eigentum und andere Rechte an den Daten und Informationen vor, die über die digitalen Inhalte von Sanvert zur Verfügung gestellt werden.

12.11 Der Vertragspartner erkennt an, dass er keine Rechte am geistigen Eigentum der von Sanvert zur Verfügung gestellten Informationen und Daten erhält und dass der Vertragspartner keine Rechte an oder für die geistigen Eigentumsrechte der Daten hat, außer dem Recht, die Daten in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.

12.12 An den von Sanvert zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erwirbt der Vertragspartner ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem für den vorgeschriebenen Zweck erforderlichen Umfang.

12.13 Die Produktdaten von Sanvert in der Online-Umgebung des Vertragspartners sollten auf dem neuesten Stand sein, damit Produkt-, Inhalts- oder Registrierungsänderungen auch in der Umgebung des Vertragspartners aktuell sind. Eine aktuelle Version des Datenfeeds ist online verfügbar: https://www.avogel.nl/bedrijf/kennisplatform/.

12.14 Aus den übermittelten Informationen können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Sanvert übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der digitalen Inhalte entstehen. Als Empfänger unserer Informationen ist der Vertragspartner für die Auswahl und Verwendung unserer Informationen in seiner Umgebung selbst verantwortlich.

Artikel 13 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

13.1 Unbeschadet der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Sanvert die Rechte und Befugnisse vor, die Sanvert nach dem Gesetz über geistiges Eigentum und dem Urheberrechtsgesetz zustehen, unter anderem in Bezug auf die Produkte, Namen, Marken, Handels- und Domänennamen, Abbildungen, Verpackungen, Gebrauchsanweisungen usw.

13.2 Der Vertragspartner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von A. Vogel berechtigt, die in Artikel 13.1 genannten Rechte zu nutzen, wobei der Vertragspartner die Anweisungen von A. Vogel zur Nutzung dieser Rechte befolgen muss.

13.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Namen oder die Marke von Sanvert und/oder des Herstellers auf der gelieferten Verpackung oder dem Beipackzettel zu entfernen.

Artikel 14 Streitigkeiten

Der ausschließliche Gerichtsstand für die Entscheidung von Streitigkeiten ist das zuständige Gericht des Gerichtsbezirks Gelderland, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben. Sanvert ist jedoch berechtigt, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht oder einem Schlichtungsausschuss vorzulegen.

Artikel 15 Anwendbares Recht

Jeder Vertrag zwischen Sanvert und dem Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 16 Allgemeine Bedingungen für die Hinterlegung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 08021545 hinterlegt.